Betriebe
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Anlegen und Ansprechen neuer Betriebe
Es ist vor dem Ansprechen eines Betriebs unbedingt erforderlich, Kontakt zum:r Botschafter:in aufzunehmen! Zuständig ist immer der:die Botschafter:in fürdes den StadtteilStadtteils, in dem der Betrieb liegt.
- Liste der amtierenden Hamburger Botschafter:innen
- Liste der Hamburger Stadtteile nach Postleitzahlen
Sollte es in dem Stadtteil zur Zeit kein:e Botschafter:in geben, wende Dichdich unbedingt an den den Funktionsaccount der Hamburger Botschafter:innen Funktionsaccount (537696).
Nachdem der:die Botschafter:in in die Freigabe erteilt haterteilt hat, muss der Betrieb zwingend als erstes auf der foodsharing foodsharing-Website eingetragen werden. Hierbei ist es egalunerheblich, ob bereits klar ist, obdass eine Kooperation zu Standezustande kommt oder nicht. Wir dokumentieren stets sämtliche Ansprachen.
Siehe: Protokoll BOT-Plenum: 08.8. Januar 2014
Betriebsketten
Betriebe, die zu einer Kette gehören (z.B. ALDI, Kaufland, REWE, ...), dürfen nur nach Rücksprache mit der bundesweiten AG Betriebsketten angesprochen werden! Natürlich ist auch hier das Go der:des zuständigen BOT einzuholen.
Für lokale Hamburger Betriebsketten (z.B. BUDNI) existiert die AG Betriebsketten HH als Bindeglied zwischen der bundesweiten AG Betriebsketten und Hamburg.
Benennung inaktiver Betriebe
Bei absehbar langfristig inaktiven Betriebskooperationen soll der Name des Betriebs mit einem "Z_
" vor dem Betriebsnamen ergänzt werden. Damit tauchen die Betriebe in der Betriebsliste in den Bezirken sowie bei Foodsaver:innen ganz unten auf. Somit ist sofort ersichtlich, dass diese Kooperation in der Liste irrelevant ist und nur der Vollständigkeit halber dokumentiert wird.