Direkt zum Hauptinhalt

Wahlordnung Hamburg

Allgemeines

Im März 2023 wurde in einer Online-Abstimmung der folgende Antrag angenommen: "Die in der AG 'Wahlordnung HH' erarbeitete Wahlordnung wird ab sofort bei der Wahl von den dort genannten Ämtern in Hamburg angewandt", s.siehe auch Abstimmung: Wahlordnung Hamburg | 21.03.-28.03.23

Es sollen sich bei den Wahlen so viele FoodsaverFoodsaver:innen wie möglich ambeteiligen Themaund beteiligen.einbringen. Daher gibt es neben der Wahlordnung auch noch eine Zusammenfassung,Zusammenfassung in leichterer Sprache, die etwas leichter zu verstehen ist und auch einige Beispiele und Erklärungen enthält. Sie dient der besseren Verständlichkeit und Übersichtlichkeit. Siebersichtlichkeit, ist aber nicht bindend. Die genaue Formulierung und Anwendbarkeit finden nur in der eigentlichen Wahlordnung statt.

Zusammenfassung der Wahlordnung Hamburg

Die Wahlordnung soll sicherstellen, dass der Wahlablauf offen und transparent ist. Die Wahlordnung dient der Wahl von für foodsharing Hamburg systemrelevanten Ämtern (Botschafter:innen und Mitgliedern von AGs nach GOALS-Organisationsstruktur).

Für eine Unabhängigkeit zwischen den zu besetzenden Ämtern und der Wahl sorgt die AG „Abstimmungen Hamburg“ als neutrale selbständige Instanz.

Wählen dürfen alle verifizierten Foodsaver, die ihren Stammbezirk in Hamburg bzw. in einem Unterbezirk von Hamburg haben. Die Voraussetzungen für eine Kandidatur für eines der Ämter findet ihr im bundesweiten [3][4][5] und hamburgischen [6][7][8] Wiki. [1][2]

Die Wahlordnung dient der Wahl folgender Ämter - sofern diese in Hamburg besetzt werden:

  • HH-Botschafter:innen, Bezirks-Botschafter:innen
  • AG HH-LMG/Lokale Meldungsgruppe, AG HH-LS/Lokale Schiedsstelle
  • AG HH-Mediationsteam
  • AG Abstimmungen Hamburg
  • AG HH-Verwaltungsteam
  • und alle weiteren GOALS-AGs

Andere Wahlen (Wahlen von z.B. Betriebsverantwortlichen, anderen AGs) können ebenfalls nach den Regeln der Wahlordnung gewählt werden, müssen es aber nicht.

Jedes Amt hat eine feste Laufzeit. Sie beträgt grundsätzlich ein Jahr.

Die Wahlordnung sieht für die Form der Abstimmung das online Abstimmungstool auf der foodsharing-Plattform vor und regelt den Wahlablauf. Wahlen finden einmal im Quartal, jeweils im letzten Monat, statt. In einer zweiwöchigen Ankündigungszeit zur Wahl können sich die Kandidat:innen im Forum vorstellen und von der Community befragt werden. Im Anschluss findet die einwöchige Wahl statt.

Vor der Wahl wird von der AG „Abstimmungen Hamburg“ und der Lokalen Meldungsgruppe „Meldungen Hamburg“ geprüft, ob die Kandidat:innen die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllen.

Es findet eine einfache Mehrheitswahl statt. Jede Person kann mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ pro Kandidat:in stimmen. Gewonnen hat die Wahl, wer, abzüglich der Nein-Stimmen, mehr Ja-Stimmen auf sich vereint. Nach der Wahl verkündet die AG „Abstimmungen Hamburg“ das Ergebnis im öffentlichen Forum.

Ebenfalls sieht die Wahlordnung auch die Abwahl von Personen vor. Hierzu müssen 15 wahlberechtigte Personen einen Antrag bei der AG „Abstimmungen Hamburg“ stellen. Über Änderungen der Wahlordnung muss von allen wahlberechtigten Hamburger Foodsavern in einer Online-Abstimmung entschieden werden. Hierzu müssen 15 wahlberechtigte Personen einen Antrag bei der AG „Abstimmungen Hamburg“ stellen.

Erklärungen und Verweise

[1] Aktives Wahlrecht bezeichnet jemanden bei einer Wahl wählen zu dürfen und passives Wahlrecht bedeutet, sich für ein Amt wählen lassen zu dürfen. Um passives Wahlrecht zu haben, benötigt man in der Regel ebenfalls ein aktives Wahlrecht. Wiki-Artikel „Wahlen“: https://wiki.foodsharing.de/Wahlen

[2] Regelungen, die das passive Wahlrecht beschneiden, könnten beispielsweise die Voraussetzungen sein, die man mitbringen muss, um sich als Botschafter:in aufstellen lassen zu dürfen (z.B. 6 Monate bei foodsharing zu sein, mind. 3 Vertrauensbananen zu haben oder aber auch, dass man einige Ämter nicht gleichzeitig besetzen darf). Siehe dazu auch die folgenden Quellen.

[3] Wiki Artikel „Voraussetzungen für Rollen in foodsharing“: https://wiki.foodsharing.de/Voraussetzungen_f%C3%BCr_Rollen_in_foodsharing

[4] Wiki-Artikel „Botschafter:in“: https://wiki.foodsharing.de/Botschafter*in

[5] Wiki-Artikel „Lokale Meldungsgruppe“: https://wiki.foodsharing.de/Lokale_Meldungsgruppe

[6] Hamburg-Wiki-Artikel „Botschafter Wahlverfahren“: https://foodsharinghamburg.miraheze.org/wiki/Botschafter_Wahlverfahren

[7] Hamburg-Wiki-Artikel „Abstimmungen Hamburg“: https://foodsharinghamburg.miraheze.org/wiki/Abstimmungen_Hamburg

[8] Hamburg-Wiki-Artikel „Meldungen Hamburg“: https://foodsharinghamburg.miraheze.org/wiki/Meldungen_Hamburg

Vollständige Wahlordnung Hamburg

Präambel

Die Wahlordnung dient einem strukturierten und einheitlichen Ablauf von Wahlen. Der Wahlablauf soll offen und transparent sein. Die Wahlordnung dient der Wahl von für foodsharing Hamburg systemrelevanten Ämtern. Nicht in der Wahlordnung aufgeführte Ämter können, müssen aber nicht zwingend nach der Wahlordnung gewählt werden, sondern können nach anderen Regeln besetzt werden.

Für die unabhängige Organisation und Durchführung von Wahlen ist die AG Abstimmungen Hamburg als neutrale und selbstständige Instanz verantwortlich.

§ 1 Wahlrecht

  1. Jedes verifizierte Mitglied von foodsharing, welches seinen Stammbezirk in Hamburg (respektive aus einem der Hamburger Unterbezirke) hat, besitzt aktives und passives Wahlrecht für Wahlen in Hamburg und seinen entsprechenden Stammbezirk (Unterbezirk).
  2. Das aktive Wahlrecht kann nicht beschnitten werden.
  3. Das passive Wahlrecht kann durch Regelungen beschnitten werden. Ebenso gibt es Beschränkungen bei der gleichzeitigen Ausübung von Ämtern bzw. Mitgliedschaften in Arbeitsgruppen.

§ 2 Voraussetzung

  1. Zum Ziele der Gewaltenteilung und Verhinderung der Ämterhäufung darf eine Person nur eines der folgenden Ämter innehaben bzw. nur Mitglied in einer der folgenden Arbeitsgruppen (Bezirke) in Hamburg oder den Hamburger Unterbezirken sein. Eine Mitgliedschaft in zwei dieser Gruppen gleichzeitig ist ausgeschlossen.
    • HH-Botschafter:innen, Bezirks-Botschafter:innen
    • AG Lokale Meldegruppe (RVM 1), AG HH-Meldegruppe (RVM 2), AG Lokale Schiedsstelle (RVM 3), AG HH-Schiedsstelle (RVM 4)
    • AG HH-Mediationsteam
    • AG Abstimmungen Hamburg
    • AG HH-Verwaltungsteam, AG Verwaltungsteam
    • und alle weiteren GOALS-AGs

    Mit Bewerbung auf eines der aufgeführten Ämter muss ein gegebenenfalls bestehende oben genannte für die Dauer der Bewerbung bzw. Wahl ruhen. Spätestens mit Annahme der  Wahl in eines der aufgeführten Ämter entfällt das bereits ruhende, ältere Amt automatisch, sofern die Person nicht zurücktritt.

  2. Voraussetzung für die Übernahme der aufgeführten Ämter sind die Regelungen im bundesweiten und hamburgischen Wiki.
  3. Der:die Kandidat:in erfüllt und akzeptiert die Compliance-Regeln von foodsharing Hamburg.
  4. Alle genannten Kriterien aus Abs. 2 und 3 müssen zum Ende der Bewerbungsfrist auf das Amt erfüllt sein, um als Kandidat:in von der AG Abstimmungen Hamburg zur Wahl zugelassen zu werden.
  5. Hat eine Person ein Amt inne und erfüllt eines der Kriterien aus Abs. 2 und 3 nicht mehr, veranlasst die AG Abstimmungen Hamburg unverzüglich die sofortige Entfernung aus dem Amt. Dies kann auf Antrag einer einzelnen Person gegenüber der AG Abstimmungen Hamburg geschehen.
  6. Pro Bezirk darf es jeweils max. 3 Botschafter:innen geben. Pro Arbeitsgruppe nach § 2 Abs. 1 darf es jeweils max. 5 Mitglieder inkl. Admin geben.

§ 3 Dauer der Amtszeit

  1. Jedes Amt hat eine feste Laufzeit. Sie beträgt grundsätzlich ein Jahr.
  2. Die Änderung der Berechtigung (Hinzufügen/Entfernen) der jeweiligen Amtsrechte wird von der AG Abstimmungen Hamburg unverzüglich nach Feststellung der Wahlergebnisse beauftragt - für Botschafter:innen beim Botschafter:innen-Begrüßungsteam, für alle anderen Ämter bei den verbleibenden Admins der jeweiligen AG .
  3. Die Legislaturperiode des Amtes beginnt am 1. Tag des Folgemonats nach Beginn der Wahl.

§ 4 Wahl

  1. Zur besseren Teilhabe an Wahlen wird online über das Abstimmungstool auf der foodsharing-Plattform gewählt.
  2. Die Wahl ist anonym und geheim.
  3. Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme pro Kandidat:in. Stimmübertragung bzw. Kumulierung der Stimmen ist nicht möglich. Es können nur Einzelpersonen und keine Teams gewählt werden.
  4. Die Wahl findet, nach einer mindestens zweiwöchigen Ankündigungszeit, für die Dauer von einer Woche statt. In dieser Zeit hat jede wahlberechtigte Person die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben.
  5. Es findet eine einfache Mehrheitswahl statt. Jede Person kann mit ja, nein oder Enthaltung stimmen.
  6. Gewonnen hat die Wahl, wer, abzüglich der Nein-Stimmen, mehr Ja-Stimmen auf sich vereint. Gibt es mehr Kandidat:innen als Ämter, so gewinnen die Kandidat:innen in Reihenfolge mit den meisten Ja-Stimmen nach Satz 1.
  7. Bei Stimmengleichheit wird eine Stichwahl durchgeführt. Diese erfolgt unmittelbar im Anschluss. Sie dauert eine Woche und hat eine einwöchige Ankündigungszeit.

§ 5 Wahlablauf

  1. Jeweils im dritten Monat eines Quartals finden Wahlen statt, sofern es Bewerber:innen für vakante Ämter gibt. Zu diesem Zeitpunkt können sich Bewerber:innen für Ämter wählen lassen. Das Amt tritt zum Beginn des darauffolgenden Quartals in Kraft.
  2. Bewerber:innen können sich bis zum Ablauf des zweiten Monats eines Quartals für die Wahl im dritten Monat des Quartals aufstellen lassen. Hierfür muss der AG Abstimmungen Hamburg eine Nachricht in Textform mit ihrer Kandidatur gesendet werden. Es wäre wünschenswert, wenn sich der:die Bewerber:in zu diesem Zeitpunkt bereits mit dem:der bisherigen Botschafter:in bzw. den bisherigen Botschafter:innen des jeweiligen Stadtteils ausgetauscht hat und über die geplante Bewerbung informiert hat.
  3. Eine außerordentliche Wahl kann nur im Einzelfall auf Antrag geschehen, wenn mehr als 15 wahlberechtigte Personen bei der AG Abstimmungen Hamburg einen entsprechenden Antrag stellen. Die Fristen für den Ablauf aus Abs. 4 und 5 gelten weiterhin.
  4. Die AG Abstimmungen Hamburg fordert die AG Lokale Meldegruppe auf, sämtliche Bewerber:innen auf relevante Regelverletzungen zu überprüfen. Die AG Lokale Meldegruppe gibt eine entsprechende Rückmeldung. Es ist nur mitzuteilen ob, aber nicht welche relevante Regelverletzungen vorliegen. Sollte eine relevante Regelverletzung vorliegen, so kann der / die Bewerber:in nicht aufgestellt werden bzw. wird wieder von der Wahlliste heruntergenommen.
  5. Der Stichtag zur Überprüfung der Regelverletzungen ist das Monatsende des zweiten Monats des Quartals in dem sich der / die Bewerber:in zur Wahl stellt.
  6. Die AG Abstimmungen Hamburg kündigt innerhalb einer Woche ab Anfang des dritten Monats eines Quartals die Wahl an, verkündigt die Bewerber:innenliste und gibt diesen die Möglichkeit, sich öffentlich im Forum vorzustellen. Der Ankündigungs- und Vorstellungszeitraum beträgt zwei Wochen. Die Ankündigung erfolgt im Hamburger Forum.
  7. Im Anschluss an den Ankündigungs- und Vorstellungszeitraum wird von der AG Abstimmungen Hamburg unverzüglich die Wahl angesetzt. Der Zeitraum der Wahl beträgt eine Woche. Die Wahl erfolgt per Ankündigung im Hamburger Forum und per Event.
  8. Das Ergebnis einer Wahl wird von der AG Abstimmungen Hamburg unverzüglich im Hamburger Forum veröffentlicht.
  9. Die Amtszeit der gewählten Person läuft ab dem ersten Tag des Quartals, das auf den Beginn der Wahl folgt.
  10. Für die ordentliche Durchführung und formelle Richtigkeit einer Wahl ist die AG Abstimmungen Hamburg verantwortlich.

§ 6 Abwahl

  1. Eine Abwahl ist möglich und muss geschehen, wenn mehr als 15 wahlberechtigte Personen bei der AG Abstimmungen Hamburg einen Antrag stellen, eine bestimmte Person im Amt abzuwählen.
  2. Die Abwahl muss von der AG Abstimmungen Hamburg unmittelbar durchgeführt werden.
  3. Die Abwahl erfolgt nach den gleichen Regeln einer Wahl wie in §§ 4 + 5.
  4. Wenn eine Person sich länger als 6 Monate nicht auf der Plattform von foodsharing angemeldet hat, verliert sie automatisch alle aus § 2 gewählten Ämter oder Positionen. Dies kann auf Antrag einer einzelnen Person gegenüber der AG Abstimmungen Hamburg geschehen. Diese nimmt eine Prüfung vor, ob die Person länger als 6 Monate nicht mehr auf der Plattform angemeldet war. Bei positiver Feststellung veranlasst die AG Abstimmungen Hamburg die Entfernung der Person aus dem Amt / der Position. Die Entfernung ist im Forum bekannt zu geben und zu dokumentieren.
  5. Bewerber:innen für ein Amt und Amtsinhaber:innen bzw. AG-Admins dürfen keine "Dauerschlafmütze" aufgesetzt haben oder während ihrer Amtszeit aufsetzen. Eine "Dauerschlafmütze" führt zur Ablehnung als Bewerber:in bzw. Einleitung der Abwahl bei Amtsinhaber:innen.

Bei einer "befristeten / eingeschränkten Schlafmütze" ist vorab immer ein festgelegter Zeitraum der Inaktivität im FS-Profil zu nennen und die Übernahme der Aufgaben durch andere Amtsinhaber:innen abzuklären.

§ 7 Änderungen der Wahlordnung

  1. Über Änderungen der Wahlordnung muss von allen wahlberechtigten Hamburger FS in einer Online-Abstimmung entschieden werden. Eine Abstimmung findet analog zu den Regeln der Wahl statt.
  2. Eine Abstimmung ist möglich und muss geschehen, wenn mehr als 15 wahlberechtigte Personen bei der AG Abstimmungen Hamburg einen Antrag stellen, die Wahlordnung zu ändern.