Betriebe
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Anlegen und Ansprechen neuer Betriebe
Es ist vor dem Ansprechen eines Betriebs unbedingt erforderlich, Kontakt zum:r Botschafter:in aufzunehmen! Zuständig ist immer der:die Botschafter:in des Stadtteils, in dem der Betrieb liegt.
- Liste der amtierenden Hamburger Botschafter:innen
- Liste der Hamburger Stadtteile nach Postleitzahlen
Sollte es in dem Stadtteil zur Zeit kein:e Botschafter:in geben, wende dich unbedingt an den Funktionsaccount der Hamburger Botschafter:innen (537696).
Nachdem die:der Botschafter:in die Freigabe erteilt hat, muss der Betrieb zwingend als erstes auf der foodsharing-Website eingetragen werden. Hierbei ist unerheblich, ob bereits klar ist, dass eine Kooperation zustande kommt oder nicht. Wir dokumentieren stets sämtliche Ansprachen.
Siehe: Protokoll Plenum: 8. Januar 2014
Betriebsketten
Betriebe, die zu einer Kette gehören (z.B. ALDI, Kaufland, REWE, ...), dürfen nur nach Rücksprache mit der bundesweiten AG Betriebsketten angesprochen werden! Natürlich ist auch hier das Go der:des zuständigen BOT einzuholen.
Für lokale Hamburger Betriebsketten existiert aktuell noch die die AG Betriebsketten HH als Bindeglied zwischen der bundesweiten AG Betriebsketten und Hamburg.
Benennung inaktiver Betriebe
Bei absehbar langfristig inaktiven Betriebskooperationen soll der Name des Betriebs mit einem "Z_
" vor dem Betriebsnamen ergänzt werden. Damit tauchen die Betriebe in der Betriebsliste in den Bezirken sowie bei Foodsaver:innen ganz unten auf. Somit ist sofort ersichtlich, dass diese Kooperation in der Liste irrelevant ist und nur der Vollständigkeit halber dokumentiert wird.