Voraussetzungen um Botschafter:in zu werden
Bei den Plena im Mai, Juni und August 2022 wurden folgende Voraussetzungen festgelegt, die erfüllt sein müssen um Botschafter*in in Hamburg zu sein:
- Foodsaver seit mindestens 6 Monaten
- bestandenes Quiz für Betriebsverantwortliche
- mindestens 15 Abholungen in den letzten 6 Monaten bei bestehenden Kooperationen
- mindestens 3 Vertrauensbananen
- voraussichtlich noch mindestens 6 Monate am Wohnort ansässig
- keine relevanten Regelverletzungen (gelbe Karte und aufwärts (nicht getilgt))
- bestandenes Quiz für Botschafter*innen (Hinweis: das Quiz wird erst NACH der Wahl absolviert)
- mindestens 3 Monate aktive Erfahrung bei zwei Betrieben als Betriebsverantwortliche*r gesammelt (bestehende Bezirke)
- Stammbezirk in Hamburg
Außerdem wird ein gewisses Maß an Aktivität als Botschafter*in vorausgesetzt. Die folgenden Punkte gehören zu den Hauptaufgaben und müssen zwingend erfüllt werden:
- regelmäßiger log-in (bei mehr als 4 Monaten ohne log-in folgt eine MRV)
- Teilnahme BOT-Treffen (mindestens 50% im Jahr)
- Die BOT-Treffen finden aktuell online statt, d.h. es muss für dich auch technisch möglich sein daran teilzunehmen.
- Lesen & Unterschreiben der Protokolle
- Betreuung von Neulingen (inkl. Willkommensnachricht, Einarbeitung, Erstellung von Ausweisen)
Die folgenden Punkte sind wahlweise zusätzlich zu erfüllen:
- Durchführen von Neulingstreffen
- Teilnahme und Organisation von weiteren Aktionen (Events, Fairteiler, Social-Media, Polka, Pressearbeit, AGs etc.)
- Akquise neuer Betriebe
- Übernahme von hamburgweiten Orga-Aufgaben wie z.B. Protokolle schreiben, Informations-Posts für das HH Forum, HH E-Mail-Postfach, Kontakt zu Behörden
- Einarbeitung von neuen Botschafter*innen
Erfüllt ein*e Botschafter*in mindestens 4 Monate lang eine der oben genannten Hauptaufgaben nicht und ist die Erfüllung dieser Aufgaben auch nicht durch eine*n Botschafter*in desselben Bezirks durchgehend sichergestellt, wird er*sie als Botschafter*in abgesetzt. Außerdem muss von den unteren Aufgaben mindestens eine erfüllt werden. Die Überprüfung erfolgt durch die Botschafter*innen, die Konsequenz wird von der LMG ausgesprochen.